LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.02.2012
19 Sa 960/11
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; MTV-DP AG § 25;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 13.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2449/10

Urlaubsabgeltung [§ 25 MTV-DP AG]; Festhaltung an der Surrogatstheorie

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.2012 - Aktenzeichen 19 Sa 960/11

DRsp Nr. 2012/13844

Urlaubsabgeltung [§ 25 MTV-DP AG]; Festhaltung an der Surrogatstheorie

An der Aufgabe der Surrogatstheorie für den gesetzlichen Mindesturlaub ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 festzuhalten. Die tarifliche Regelung in § 25 MTV-DP AG lässt nicht hinreichend deutlich erkennen, dass die Tarifvertragsparteien vom Grundsatz des Gleichlaufs von gesetzlichem Mindesturlaub und tariflichen Mehrurlaub bei der Urlaubsabgeltung abweichen wollten.

Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13. April 2011 - 6 Ca 2449/10 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 839,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2008 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; MTV-DP AG § 25;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Urlaubsabgeltungsanspruch.