1. Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2017 - 20 Ta 453/17 - aufgehoben.
2. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Januar 2017 -
Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) verwiesen.
3. Die Kosten der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde hat der Kläger zu tragen.
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