LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.07.2012
16 Sa 1642/10
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; EGRL 2003/88 Art. 7;
Fundstellen:
EzA-SD 2012, 12
Vorinstanzen:
ArbG Hannover - 11 Ca 204/10 Ö - 16.09.2010,

Urlaub; Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2012 - Aktenzeichen 16 Sa 1642/10

DRsp Nr. 2012/16223

Urlaub; Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

§ 7 Abs. 3 BUrlG ist für den Fall der dauernden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nur soweit zu reduzieren, wie unionsrechtlich unbedingt erforderlich, so dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens mit Ablauf des 31.3. des übernächsten Jahres verfällt (wie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11, Revision zu 9 AZR 225/12).

»§ 7 Abs. 3 BUrlG ist für den Fall der dauernden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nur soweit zu reduzieren, wie unionsrechtlich unbedingt erforderlich, so dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens mit Ablauf des 31.3. des übernächsten Jahres verfällt (wie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11, Revision zu 9 AZR 225/12).«

Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Berufungen der Klägerin und des beklagten Landes das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 16.09.2010 - 11 Ca 204/10 Ö - teilweise abgeändert und insgesamt folgendermaßen neu gefasst.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 386,49 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.