Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Berufungen der Klägerin und des beklagten Landes das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 16.09.2010 - 11 Ca 204/10 Ö - teilweise abgeändert und insgesamt folgendermaßen neu gefasst.
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 386,49 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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