ArbG Siegburg, vom 19.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2040/93
Urlaub: Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung
LAG Köln, Urteil vom 16.02.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 729/94
DRsp Nr. 2001/4166
Urlaub: Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung
1. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung geht auch dann nicht auf den Erben des Arbeitnehmers über, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer nach Rechtshängigkeit, aber vor dem Verfall des Urlaubsanspruchs verstorben ist; ein möglicherweise vererblicher Schadensersatzanspruch entsteht dann nicht.2. Entsprechendes gilt für den (urlaubsabhängigen) Anspruch auf Urlaubsgeld.