Die Parteien streiten um die Abwicklung von Urlaubsansprüchen im Baugewerbe im Rahmen eines Konkurses.
Der Kläger war als gewerblicher Arbeitnehmer im Sinne des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) bei dem ... beschäftigt. Dieses Unternehmen hatte unter anderem in München, Weilheim und Kempten Betriebe mit eigenem Betriebsrat. Es war ein Gesamtbetriebsrat gebildet.
Nach vorangegangenem Sequestrationsverfahren wurde über das Vermögen der Firma ... am 1.7.1996 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte, bisher Sequester, zum Konkursverwalter bestellt.
Unter dem 28.6.1996 erhielt der Kläger -- wie alle anderen Arbeitnehmer auch -- ein Schreiben (Bl. 84 d.A.), in dem unter anderem bestimmt ist:
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