ArbG Wuppertal, vom 23.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3690/90
Urlaub: Umfang des Urlaubsanspruchs nach Beitritt des Arbeitnehmers zur tarifvertragsschließenden Gewerkschaft während eines Kalenderjahres
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 387/91
DRsp Nr. 2002/8892
Urlaub: Umfang des Urlaubsanspruchs nach Beitritt des Arbeitnehmers zur tarifvertragsschließenden Gewerkschaft während eines Kalenderjahres
Tritt ein Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr einer tarifvertragschließenden Partei bei mit der Folge, daß auf das Arbeitsverhältnis dieser Tarifvertrag kraft Tarifgebundenheit gemäß § 3 Abs. 1TVG Anwendung findet, hat der Arbeitnehmer aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 1TVG den gesamten tariflichen Jahresurlaub zu beanspruchen, soweit der Tarifvertrag selbst nicht etwas anderes bestimmt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Geltung des Tarifvertrages der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch noch erfüllt werden kann.