LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.01.1997
8 (18) Sa 1586/96
Normen:
BAT § 48 Abs. 4 Unterabsatz 4 ;
Fundstellen:
AiB 1997, 429
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 17.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1635/96

Urlaub: Länge bei Übertragung auf das Folgejahr und gleichzeitigem Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.01.1997 - Aktenzeichen 8 (18) Sa 1586/96

DRsp Nr. 2002/8536

Urlaub: Länge bei Übertragung auf das Folgejahr und gleichzeitigem Wechsel der wöchentlichen Arbeitszeit

Ändert sich die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche nicht während des Urlaubsjahres (§ 48 Abs. 4 Unterabsatz 4 BAT-KF - insoweit identisch mit dem BAT), sondern erst mit Beginn des Übertragungszeitraumes, so richtet sich der übertragene Urlaub hinsichtlich seiner Länge nach dem Entstehungsjahr (anderer Meinung: LAG Hamburg, Urteil vom 02.03.1994 - 5 Sa 104/93 -).

Normenkette:

BAT § 48 Abs. 4 Unterabsatz 4 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - DRsp-ROM Nr. 1999/1526 -.

Vorinstanz: ArbG Oberhausen, vom 17.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1635/96
Fundstellen
AiB 1997, 429