LAG Düsseldorf - Urteil vom 23.02.2012
5 Sa 1370/11
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 28.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1516/11

Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 1370/11

DRsp Nr. 2012/8639

Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses

1) In einem Arbeitsverhältnis, das wegen des Bezugs von Erwerbsminderungsrente "ruht", entstehen gesetzliche und tarifvertragliche Urlaubsansprüche. 2) Die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen für die Vergangenheit ist nicht automatisch auf die letzten 15 Monate beschränkt.

Tenor

1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das arbeitsgerichtliche Urteil in Ziffer 1 klarstellend wie folgt formuliert wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 9.672,54 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2011 zu zahlen.

2) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3) Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Urlaubsabgeltung zu zahlen.