1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 28.09.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 9.672,54 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.06.2011 zu zahlen.
2) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3) Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Urlaubsabgeltung zu zahlen.
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