LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.04.2020
3 TaBV 1/20
Normen:
BetrVG § 76 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2020, 16
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 10.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 77/19

Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei fehlender GefährdungsbeurteilungRechtsschutzbedürfnis für § 100 ArbGG nur bei tatsächlich gescheiterten VerhandlungenErnsthafter Versuch von Verhandlungen als Voraussetzung für deren ScheiternErhöhung der Zahl der Beisitzer in Einigungsstelle bei komplexen und umfangreichen Regelungsinhalten

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2020 - Aktenzeichen 3 TaBV 1/20

DRsp Nr. 2020/6653

Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei fehlender Gefährdungsbeurteilung Rechtsschutzbedürfnis für § 100 ArbGG nur bei tatsächlich gescheiterten Verhandlungen Ernsthafter Versuch von Verhandlungen als Voraussetzung für deren ScheiternErhöhung der Zahl der Beisitzer in Einigungsstelle bei komplexen und umfangreichen Regelungsinhalten

1. Folgefall zu der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19 mit denselben Beteiligten und zu dem im Wesentlichen selben Thema der Einsetzung einer Einigungsstelle.