LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.01.2007
4 TaBV 119/06
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 30.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 9/05

Unzureichende Unterrichtung des Betriebsrates bei Versetzung

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 4 TaBV 119/06

DRsp Nr. 2007/9613

Unzureichende Unterrichtung des Betriebsrates bei Versetzung

»Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über eine personelle Maßnahme gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG so zu unterrichten, dass dieser das Vorliegen eines Widerspruchsgrundes gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG prüfen und sachgerecht Stellung nehmen kann.«

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des zu 2) beteiligten Betriebsrats zu einer Versetzung seines Vorsitzenden.