Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.378,88 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.169,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit ab Januar 2011 eine um monatlich 129,98 € brutto erhöhte Betriebsrente in Höhe von insgesamt1.403,12 € brutto jeweils monatlich nachschüssig zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anpassung einer dem Kläger zugesagten Betriebsrente zu den Stichtagen 01.04.2007 und 01.04.2010.
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