1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2019 -
2. Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2019 -
3. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3 zu tragen.
Von Rechts wegen!
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