Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 25.04.2012 - 1 BVGa 2/12 - wird zurückgewiesen.
A.
Der Betriebsrat begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin die Unterlassung der Erfassung und Auswertung personenbezogener und / oder personenbeziehbarer Daten mit dem Softwaresystem LUCAS durch die Softwarekomponenten / -listen Bons und Transaktionsauswertung.
Die Arbeitgeberin betreibt das K1 - Warenhaus in H1. Antragsteller ist der in diesem Betrieb gewählte Betriebsrat.
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