Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des §
Soweit sich die Beschwerdeführerin gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts wendet, hat sie die Verfassungsbeschwerde nicht binnen eines Monats (§
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