LAG Köln - Urteil vom 09.02.2022
11 Sa 479/21
Normen:
ZPO § 322;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ha 3/20
ArbG Köln, vom 08.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ha 3/20

Unzulässigkeit der Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses wegen entgegenstehender Rechtskraft eines anderen, die Befristungskontrollklage zurückweisenden arbeitsgerichtlichen Urteils

LAG Köln, Urteil vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 479/21

DRsp Nr. 2023/1216

Unzulässigkeit der Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses wegen entgegenstehender Rechtskraft eines anderen, die Befristungskontrollklage zurückweisenden arbeitsgerichtlichen Urteils

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2021 - 14 Ha 3/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 322;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Aufhebungsklage über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Beschäftigungspflicht des Beklagten.

a. b.