Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.09.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf eine Abfindung geltend.
Der Kläger war vom 07.09.2004 bis zum 28.02.2021 bei der Beklagten zuletzt als "Supervisor Closure Systems" zu einem Bruttomonatsentgelt i.H.v. 8.404,36 € tätig.
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