LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.01.2021
3 Sa 364/19
Normen:
BGB § 278 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3873/18

Unzulässigkeit der Berufung mangels Darstellung von GründenVorwurf des Drogenkonsums keine Persönlichkeitsverletzung des ArbeitnehmersKein Schadensersatz wegen arbeitsrechtlicher Fürsorgepflichtverletzung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 364/19

DRsp Nr. 2021/11050

Unzulässigkeit der Berufung mangels Darstellung von Gründen Vorwurf des Drogenkonsums keine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers Kein Schadensersatz wegen arbeitsrechtlicher Fürsorgepflichtverletzung

Der Arbeitgeber verletzt die Rechte des Arbeitnehmers nicht, wenn er ihm aufgrund eines begründeten Verdachts Drogenkonsum unterstellt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.07.2019, Az. 6 Ca 3873/19, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 278 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob der Kläger von der Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (Verdienstausfall) sowie die Feststellung verlangen kann, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm, dem Kläger, sämtliche künftigen Schäden zu ersetzen.

Der 1961 geborene und verheiratete Kläger war seit dem 01.10.2012 als Mitarbeiter bei der Beklagten in der Qualitätskontrolle und Sicherung tätig. Er erzielte zuletzt ein Bruttomonatsgehalt von 2.576,75 EUR, netto 1.663,07 EUR.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4.