Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2021 geändert.
Der Antragsgegnerin wird bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens untersagt, in dem Vergabeverfahren 2021/S-16-425172 einen Zuschlag zu erteilen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 750.000 € festgesetzt.
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