Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 17.07.2014, Az. 2 Ca 1535 a/13, aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Neumünster zurückverwiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung sowie einen seitens der Beklagten gestellten Auflösungsantrag.
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