LAG Köln - Urteil vom 23.04.2010
4 Sa 178/10
Normen:
ZPO § 301;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 22.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1970/09

Unzulässiges Teilurteil bei Divergenzgefahr

LAG Köln, Urteil vom 23.04.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 178/10

DRsp Nr. 2010/13769

Unzulässiges Teilurteil bei Divergenzgefahr

1. Ein Teilurteil (§ 301 ZPO) darf nur dann erlassen werden, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie in dem die Instanz beendenden Schlussurteil (§ 300 ZPO) über den noch rechtshängigen Teil des Rechtsstreits entschieden wird, so dass die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil ausgeschlossen ist. 2. Für die Annahme einer solchen Divergenzgefahr genügt bereits die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug, so dass ein Teilurteil bereits dann unzulässig ist, wenn die Gefahr abweichender Entscheidung durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung einer höheren Instanz gegeben ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.10.2009 - 6 Ca 1970/09 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 301;

Tatbestand