1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Schwerin vom 14.10.2020 -
2. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Beteiligten zu 2., die verweigerte Zustimmung durch den Beteiligten zu 1. zur beabsichtigten Eingruppierung der Arbeitnehmer H., M. und T. als AT-Mitarbeiter arbeitsgerichtlich ersetzen zu lassen.
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