Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.06.2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten zum Einen über die Wirksamkeit einer Versetzung der Beklagten und zum Anderen darüber, ob dem Kläger ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung deren Unwirksamkeit zusteht.
Der Kläger war auf der Grundlage zuletzt eines Arbeitsvertrages aus dem Jahr 1999 bei der Beklagten tätig.
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