Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.06.2011 - Aktenzeichen
Das Arbeitsgericht Bonn ist für die Anträge zu 1) und 2) aus dem Schriftsatz vom 16.05.2011 sachlich zuständig.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|