LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.03.2007
10 Sa 2042/06
Normen:
ZPO § 139 § 283 § 296 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 47 Ca 7139/06

Unzulässige Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei fehlender Einräumung einer Erklärungsfrist

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2007 - Aktenzeichen 10 Sa 2042/06

DRsp Nr. 2007/11651

Unzulässige Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei fehlender Einräumung einer Erklärungsfrist

»1. Die Einräumung einer Erklärungsfrist mit nachfolgendem Beratungs- und Verkündungstermin ist keine Verzögerung im Sinne des § 296 ZPO.2. Auch einen verspäteten Vortrag hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und auf Erheblichkeit zu prüfen.3. Bei verspätetem aber erheblichem Vortrag hat das Gericht den Prozessgegner ggf. auf eine mögliche Erklärungsfrist hinzuweisen.«

Normenkette:

ZPO § 139 § 283 § 296 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung vom 28. März 2006.

Der Kläger ist 49 Jahre alt (..... 1958), geschieden und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er war seit dem 15. Juli 2001 bei der Beklagten als Netzwerkadministrator beschäftigt. Er war nach § 2 des Arbeitsvertrages verpflichtet, auch andere ihm zumutbare Arbeiten im Bedarfsfalle zu übernehmen, soweit dieses betriebsnotwendig war. Die Bruttomonatsvergütung betrug zuletzt durchschnittlich 2.555,67 EUR.