LAG Berlin-Brandenburg, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1456/19
ArbG Berlin, vom 05.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 2314/19
Unzulässige Stufenklage bei zweckwidrigem Versuch der InformationsverschaffungKeine Regelungskompetenz des örtlichen Betriebsrats für Jahresprämie auf Basis eines unternehmensweiten GesamtbudgetsTrennung der Regelungskompetenzen zwischen Betriebsrat und GesamtbetriebsratUmdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
BAG, Urteil vom 09.11.2021 - Aktenzeichen 1 AZR 206/20
DRsp Nr. 2022/2003
Unzulässige Stufenklage bei zweckwidrigem Versuch der InformationsverschaffungKeine Regelungskompetenz des örtlichen Betriebsrats für Jahresprämie auf Basis eines unternehmensweiten GesamtbudgetsTrennung der Regelungskompetenzen zwischen Betriebsrat und GesamtbetriebsratUmdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage
Orientierungssätze:1. Eine Stufenklage iSv. § 254ZPO ist unzulässig, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige, hiermit nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (Rn. 13).2. Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die für die Gewährung einer Jahresprämie lediglich Vorgaben für die Ermittlung eines unternehmensweiten Gesamtbudgets vorsieht, welches vom Arbeitgeber an alle in den (beiden) Betrieben des Unternehmens beschäftigten anspruchsberechtigten Arbeitnehmer - unter Berücksichtigung deren jeweiliger Bewertung - zu verteilen ist, ist mangels Regelungskompetenz der örtlichen Betriebsräte unwirksam (Rn. 18 ff.).
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