I.
Die Beschwerdeführer begehren die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes.
Die Beschwerdeführer haben den Antragsteller (im Folgenden Betriebsrat) im Rahmen eines Beschlussverfahrens im Zusammenhang mit der Besetzung einer Einigungsstelle vertreten.
Das Verfahren wurde in der Sitzung vom 18.01.2007 durch Vergleich erledigt.
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