Tenor
Die Streitwertbeschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.11.2009 in Sachen
2 Ca 3120/09 wird zurückgewiesen.
Gründe
I. Der Beschwerdeführer vertrat in dem Verfahren Arbeitsgericht Aachen
2 Ca 3120/09 einen langjährig beschäftigten Arbeitnehmer, der von seiner Arbeitgeberin mit Schreiben vom 26.06.2009 aus betriebsbedingten Gründen ordentlich zum 31.01.2010 gekündigt und während der Kündigungsfrist "zunächst widerruflich" von der Arbeit freigestellt worden war. Nachdem ein gerichtlicher Gütetermin ergebnislos verlaufen war, endete der Rechtsstreit durch einen dem Gericht mitgeteilten Vergleich, welchen dieses mit Beschluss vom 13.11.2009 gemäß § 278 Abs. 6 ZPO feststellte.