Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.06.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Abgabe bestimmter Entgeltmitteilungen gegenüber der Krankenkasse des Klägers zur Berechnung seines Krankengeldes.
Der Kläger ist beim beklagten Land als Straßenwärter bei der Autobahnmeisterei L. beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.
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