Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.04.2011 – 1 Ca 17570 – abgeändert.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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