Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Arbeitgeberin beantragt die Auflösung des bei ihr bestehenden Rumpfbetriebsrats wegen eines Rundschreibens an die Belegschaft.
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