1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15.10.2015, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Rechtswirksamkeit eines dem Kläger von der Beklagten übermittelnden Schreibens betreffend Aufgabenzuweisung.
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