LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.05.2013
5 Sa 52/13
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 13.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1267 a/12

Unzulässige Feststellungsklage bei fehlendem Feststellungsinteresse

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 52/13

DRsp Nr. 2013/15939

Unzulässige Feststellungsklage bei fehlendem Feststellungsinteresse

Ein Feststellungsinteresse fehlt regelmäßig, wenn eine Klage auf Leistung möglich ist. Es gilt insoweit der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.12.2012, Az. 4 Ca 1267 a/12, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darum, ob die Beklagte infolge einer tarifvertraglich gestatteten Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 37,5 Stunden ohne Lohnausgleich gleichwohl die prozentual bemessenen tariflichen Zuschläge für z.B. Samstags- und Nachtarbeit auf die geleisteten zweieinhalb Stunden ohne Lohnausgleich zahlen muss.