Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 22.10.2019 -
v e r w o r f e n .
1. Die Beschwerde ist bereits unzulässig.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|