Die Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.10.2017 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.534,98 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wehrt sich gegen die Verweisung des Kündigungsrechtsstreites vom Arbeitsgericht Dortmund an das Arbeitsgericht Iserlohn.
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