1. Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1) und zu 2) gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2010 -
2. Die Kosten des Verfahrens haben der Beschwerdeführer zu 1) und der Beschwerdeführer zu 2) als Gesamtschuldner zu tragen.
3. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
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