I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 4. April 2011 -
II. Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 12. November 2010 - 4 Ca 178/10 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
I. Die Klägerin hat die Beklagte in dem diesem Beschwerdeverfahren vorausgegangenen Rechtsstreit auf Unterlassung von Wettbewerb in Anspruch genommen. Der Rechtsstreit endete durch gerichtlich festgestellten Vergleich vom 24. August 2010.
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