Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der 1957 geborene, verheiratete Kläger trat am 31.07.2002 als Kraftfahrer in die Dienste der Beklagten. Sein Bruttomonatsgehalt betrug durchschnittlich 1.630,00 EUR.
Die Beklagte hat ihren Hauptsitz in B.... Sie unterhält mehrere Niederlassungen, u. a. in Q.... Dort betreibt sie ein Lager und betrieb vor Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung auch einen Fuhrpark einschließlich eines Bereiches "Spedition/Service". In den beiden letztgenannten Bereichen beschäftigte sie sechs kaufmännische Mitarbeiter sowie zehn Kraftfahrer.
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