Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 30.10.2013, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob eine von der Beklagten dem Kläger erteilte Abmahnung rechtswirksam ist oder nicht.
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