Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 24.07.2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzug.
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