LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.07.2013
22 Sa 63/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 38 Abs. 2 S. 1; ZPO § 280 Abs. 2 S. 1; LugÜ Art. 17 Nr. 1; LugÜ Art. 18; LugÜ Art. 19 Nr. 2a; LugÜ Art. 64 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 24.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 567/11

Unzulässige Arbeitnehmerklage gegen ausländische Beklagte bei unzureichenden Darlegungen zu grenzüberschreitendem Betriebsübergang in Nicht-EU-LandDarlegungslast des Arbeitnehmers bei Wechsel des ArbeitsvertragsstatutesBerufung gegen Zwischenurteil zur Klärung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2013 - Aktenzeichen 22 Sa 63/12

DRsp Nr. 2013/25757

Unzulässige Arbeitnehmerklage gegen ausländische Beklagte bei unzureichenden Darlegungen zu grenzüberschreitendem Betriebsübergang in Nicht-EU-Land Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Wechsel des Arbeitsvertragsstatutes Berufung gegen Zwischenurteil zur Klärung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte

Im Anschluss an einen Wechsel von Deutschland ins Ausland durch Betriebsübergang kann sich das Arbeitsvertragsstatut ändern. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Annahmeverzugsprozess gegen den ausländischen Betriebserwerber setzt in diesen Fall voraus, dass der Betriebsübergang nach den Vorschriften des ausländischen Rechts dargelegt und bewiesen wird.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 24.07.2012 - 5 Ca 567/11 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 38 Abs. 2 S. 1; ZPO § 280 Abs. 2 S. 1; LugÜ Art. 17 Nr. 1; LugÜ Art. 18; LugÜ Art. 19 Nr. 2a; LugÜ Art. 64 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Annahmeverzug.