LAG Köln - Urteil vom 27.07.2007
11 Sa 172/07
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 394 Satz 1 ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1 § 398 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 04.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3185/04

Unzulässige Abwertung bestimmter Zeugengruppen - Sozialschutz bei Aufrechnung gegen unpfändbare Vergütungsforderung mit Schadensersatzforderung der Arbeitgeberin aus treuwidriger und vorsätzlicher Nachteilszufügung

LAG Köln, Urteil vom 27.07.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 172/07

DRsp Nr. 2007/18089

Unzulässige Abwertung bestimmter Zeugengruppen - Sozialschutz bei Aufrechnung gegen unpfändbare Vergütungsforderung mit Schadensersatzforderung der Arbeitgeberin aus treuwidriger und vorsätzlicher Nachteilszufügung

»1. Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise (hier die Ehegattin des Geschäftsführers der Arbeitgeberin und deren Mitgesellschafterin) ist unzulässig (wie LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).2. Ob und inwieweit der mit § 394 Satz 1 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers gewollte Sozialschutz wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung weichen muss, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wobei das Gewicht des mit § 394 Satz 1 BGB gewollten Sozialschutzes und der Treueverstoß gegeneinander abzuwägen sind (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB).«

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 Satz 1 § 394 Satz 1 ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1 § 398 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um das Bestehen von wechselseitigen Zahlungsansprüchen.