Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts wird der seine Beiordnung aufhebende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2020 -
I.
Der Kläger war seit dem 03.01.2018 bei der Beklagten als Gesundheits- und Krankenpfleger beschäftigt.
Mit seinem am 24.07.2019 beim Arbeitsgericht Köln anhängig gemachten "Stufenklage" hat der durch Rechtsanwalt vertretene Kläger zunächst Abrechnung für den Monat März 2019, die Auszahlung des sich aus der Abrechnung ergebenden Entgeltanspruchs, einen bezifferten Vergütungsansprüche für Februar sowie die Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses mit der Durchschnittsnote "gut" begehrt.
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