1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 - 12 Ca 2534/08 - wird unter Abweisung der zusätzlich in der Berufungsinstanz gestellten Anträge zurückgewiesen.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2008 - 12 Ca 2543/08 - wird ebenfalls zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung sowie über einen im Berufungsverfahren vom Kläger gestellten Feststellungsantrag bezüglich einer Versetzungsmaßnahme der Beklagten.
Der verheiratete Kläger ist am 29.01.1951 geboren.
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