LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.03.2013
6 Sa 346/12
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
EzA-SD 2013, 9
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 07.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1702/12

Unwirksamkeit sachgrundloser Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Verstoß des zu verlängernden Vertrages gegen Anschlussverbot

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.03.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 346/12

DRsp Nr. 2013/6894

Unwirksamkeit sachgrundloser Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Verstoß des zu verlängernden Vertrages gegen Anschlussverbot

Eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nur zulässig, wenn der zu verlängernde Vertrag nicht selbst gegen das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verstoßen hat.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 07.09.2012 - 4 Ca 1702/12 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsabrede vom 23.03.2012 zum 30.06.2012 endete. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin entsprechend ihrem Arbeitsvertrag zu unveränderten Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Befristungskontrollverfahrens weiter zu beschäftigen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Befristung eines Arbeitsvertrags.