Die Beschwerde des Betriebsrates (Beteiligter zu 5) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 09.05.2012, Az. 4 BV 98 a/11, wird zurückgewiesen.
2.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit von internen Wahlen des Betriebsrats.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.
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