Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.05.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Fortbildungskosten bzw. um im Wege der Widerklage geltend gemachte Restvergütung.
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