LAG Köln - Urteil vom 16.02.2022
11 Sa 566/21
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 26.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 945/21

Unwirksamkeit einer Versetzung

LAG Köln, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 566/21

DRsp Nr. 2023/1219

Unwirksamkeit einer Versetzung

1. Eine Versetzung an einen vom Wohnort des Arbeitnehmers weiter entfernten Dienstort ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber darlegt, dass am bisherigen Beschäftigungsort oder einem anderen, nächstmöglichen Beschäftigungsort keine gleichartigen oder gleichwertigen Arbeitsplätze vorhanden sind. 2. Bei einer Personalreduzierung am bisherigen Beschäftigungsort hat der Arbeitgeber ferner darzulegen, dass bei gleicher Eignung eine Auswahl nach sozialen Stadtkriterien stattgefunden hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.08.2021 - 3 Ca 945/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung.

Der am .1959 geborene Kläger, verheiratet, ist seit dem 01.12.1980 bei der beklagten Krankenkasse als Verwaltungsmitarbeiter/Fachberater auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 21.01.1982 (Bl. 6 f. d. A.) beschäftigt. Der Anstellungsvertrag regelt in § 2, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des BAT/OKK und den diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträgen richtet. Der Einsatz des Klägers erfolgte in der Geschäftsstelle G in einem eigenen Büro.