LAG Köln - Urteil vom 22.04.2021
6 Sa 1065/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ha 6/20

Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung beim Theater mangels BegründungKeine formgerechte Anhörung durch die Aussage Die Sicht des Theaters ist dargestellt

LAG Köln, Urteil vom 22.04.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 1065/20

DRsp Nr. 2021/12069

Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung beim Theater mangels Begründung Keine formgerechte Anhörung durch die Aussage "Die Sicht des Theaters ist dargestellt"

Der Satz "die Sicht des Theaters ist dargestellt" stellt keine Anhörung im Sinne des § 61 Abs. 4 NV Bühne dar.

Tenor

1.

Die Berufung der Berufungsführerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.09.2020 – 18 Ha 6/20 – wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung hat die Berufungsführerin zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Aufhebungsklage über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung vom 29.06.2018 nach § 61 NV Bühne. Dabei streiten die Parteien insbesondere um die Frage, ob der im Anhörungstermin geäußerte Satz der Arbeitgeberin „Die Sicht des Theaters ist dargestellt“ als Mitteilung der Nichtverlängerungsgründe nach § 61 Abs. 4 NV Bühne ausreichen kann.

1. 2. 3.