Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.12.2010 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Insolvenzschuldnerin durch die Kündigung vom 27.05.2010 nicht aufgelöst wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Von der Darstellung des Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird nach § 69 Abs. 2 ArbGG unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 125 - 130 d. A.) abgesehen.
Das Arbeitsgericht Herford hat die Klage mit Urteil vom 01.12.2010 -
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