Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.11.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal pay-Gebot des § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG.
Der Kläger war vom 10.02.2010 bis zum 12.04.2011 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten, einem Unternehmen der Zeitarbeitsbranche, beschäftigt.
Grundlage der Beschäftigung war zunächst ein schriftlicher Arbeitsvertrag vom 09.02.2010, der in § 2 folgende Bezugnahmeklausel enthielt:
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