Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandes
BGH, Beschluß vom 21.03.2005 - Aktenzeichen II ZR 16/03
DRsp Nr. 2005/6403
Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandes
Ermächtigt die Satzung einer Aktiengesellschaft den Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter nur zur Abgabe der zur Durchführung von Aufsichtsratsbeschlüssen erforderlichen Willenserklärungen, so ist die Delegation einer gütlichen Einigung mit Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Vorstandsmitglied hiervon nicht gedeckt. Eine entsprechende Kündigungserklärung ist daher unwirksam.
Normenkette:
GmbHG § 52 Abs. 1 ; AktG § 111 Abs. 5 ;
Gründe:
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